Name: Boccacio® Rosen Pilz-Frei
Packungsgröße: 24ml fungizides Suspensionskonzentrat
Die Anwendung durch nichtberufliche Anwender ist zulässig.
Zulassungsnummer: 024560-73
Verwendung: Fungizid
Wirkstoff: 250 g/l Azoxystrobin
Bienengefährlichkeit: (B4) Nicht bienengefährlich
Bitte beachten: Bei diesem Artikel handelt es um ein Pflanzenschutzmittel, für das ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern besteht.
Dr. Stähler Boccacio Rosen Pilz-Frei wirkt zuverlässig gegen viele Pilzkrankheiten an Rosen und anderen Zierpflanzen sowie an Tomaten, Spargel, Gurken und Zucchini. Der nach dem Vorbild der Natur entwickelte Wirkstoff dringt in das Pflanzengewebe ein und verteilt sich dort mit dem Saftstrom. Boccacio Rosen Pilz-Frei bekämpft nicht nur Pilzkrankheiten, sondern die behandelten Pflanzen werden insgesamt kräftiger, grüner und leistungsfähiger. Die Dauerwirkung ermöglicht in Abhängigkeit von Infektionsdruck und Neuzuwachs lange Spritzabstände von 8-12 Tagen.
Eigenschaften:
spritzen in 5 l Wasser. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Abstand von 8-12 Tagen.
Empfohlene Konzentration: 4 ml in 5 l Wasser
Tomaten:
Gegen Echten Mehltau, Kraut- und Braunfäule, Samtfleckenkrankheit (Dürrfleckenkrankheit wird nach eigenen Erfahrungen bei der zugelassenen Anwendung mit erfasst)
spritzen in 5 l Wasser. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Abstand von 8-12 Tagen.
Empfohlene Konzentration: 4 ml in 5 l Wasser.
Spargel, Jung- und Ertragsanlagen (Freiland):
Gegen Spargelrost und Laubkrankheit 10 ml je 100 m² spritzen in 6 l Wasser, max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Abstand von 8-12 Tagen. Empfohlene Konzentration: 4 ml in 2,4 l Wasser für 40 m².
Gurken (Gewächshaus):
Gegen Echten- und Falschen Mehltau
spritzen in 6 l Wasser. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Abstand von 8-12 Tagen. Empfohlene Konzentration: 4 ml in 2,4 l Wasser für 40 m². In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden.
Gurken (Freiland):
Gegen Echten- und Falschen Mehltau 10 ml je 100 m² spritzen in 6 l Wasser, max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Abstand von 8-12 Tagen. Empfohlene Konzentration: 4 ml in 2,4 l Wasser für 40 m².
Zucchini (Freiland):
Gegen Echten Mehltau 10 ml je 100 m² spritzen in 6 l Wasser. Max. 2 Anwendungen der Kultur bzw. je Jahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Abstand von 8-12 Tagen.
Empfohlene Konzentration: 4 ml in 2,4 l Wasser für 40 m².
Für alle Anwendungsbereiche gilt:
Max. 2 Anwendungen der Kultur bzw. je Jahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Abstand von 8-12 Tagen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Verträglichkeit:
Mittel immer alleine ausbringen, nicht mit Flüssigdüngern oder anderen Produkten mischen. Frühestens 3 Wochen nach dem (Ver-)Pflanzen und nicht von November bis März anwenden. Spritzbelag soll immer schnell antrocknen, deshalb keine Anwendung unter kühlen, feuchten Bedingungen, insbesondere bei schlechter Belüftung (z.B. unter Folie oder in Frühbeetkästen).
Bei der Behandlung von Gurken im Gewächshaus und Zucchini im Freiland können Schäden in Abhängigkeit von Kultur, Sorte und Anbauverfahren nicht ausgeschlossen werden. Im Gewächshaus deshalb nicht abends anwenden. Erkenntnisse über Unverträglichkeiten bei einzelnen Pflanzenarten und -sorten liegen nicht vor. Bei Tomaten unter Glas nicht bei Temperaturen über 27° C einsetzen und nicht im geschützten Anbau mit geringer Belüftung (z.B. unter Folie). Unabhängig von der Pflanzenart sind deshalb vor der Behandlung größerer Bestände Probespritzungen durchzuführen.
Kernobst (auch Zierarten davon), Zierkirschen, Usambaraveilchen (empfindlich besonders ab Knospenöffnen), Sämlinge und gestresste Pflanzen nicht behandeln. Abtrift auf diese Pflanzen vermeiden.
Spritzgeräte, mit denen Boccacio Rosen Pilz-Frei ausgebracht wurde, nicht in Kernobst einsetzen.
Wirkstoffe Bienengefährlichkeit:
(B4) (NB6641) Nicht bienengefährlich
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Handelsbezeichnung | Boccacio Rosen Pilz-Frei |
Zulassungsnummer | 024560-73 |
Zulassungsinhaber | Syngenta Agro GmbH |
Weitere Vertriebsfirmen | Schopf Hygiene |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Wirkstoffgehalt | 250 g/l Azoxystrobin |
Formulierung | Suspensionskonzentrat |
Signalwort (GHS) | Achtung |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | Umweltgefährlich |
Gefahrenhinweise (GHS) | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Sicherheitshinweise (GHS) | P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Verpackung darf nicht wieder verwendet werden. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | |
Anwendungs- bestimmungen | NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. |
Auflagen | NN291: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. VH352: Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen. VH619: Der Gehalt an Toluol und Z-Isomer im technischen Wirkstoff Azoxystrobin darf 2 g/kg bzw. 25 g/kg nicht überschreiten. |
Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN1513: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. |
Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
Herausgeber: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit